Für Ärzt*innen
- Für welche Patient*innen ist Selfapy geeignet?
- Wie verordne ich die Selfapy-Kurse auf Rezept?
- Wie löst mein*e Patient*in das Selfapy-Rezept anschließend bei der Krankenkasse ein?
- Wie geht es für meine*n Patient*in nach der Registrierung bei Selfapy weiter?
- Gibt es eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
- Beeinflusst das Rezept für Selfapy den Anspruch meiner Patient*innen auf eine Psychotherapie?
- Wer sind die persönlichen Psycholog*innen?
- Gibt es ein Regressrisiko für Ärzt*innen?
- Ist Selfapys Wirksamkeit nachgewiesen?
- Wie kann ich als Ärzt*in einen Testzugang erhalten?
- Kann ich als Ärzt*in Einblick in den Kursverlauf meines*r Patient*in erhalten?
- Welche Standards gelten bei Datensicherheit und Datenschutz?
- Wie ist die Haftung geregelt?
- Muss mein*e Patient*in geübt im Umgang mit digitalen Anwendungen sein?
- Worin liegt der Unterschied zwischen einer App und einer Digitalen Gesundheitsanwendung wie Selfapy?
- Wo finde ich externe Informationen über Selfapy, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
- Gibt es die Selfapy-Kurse auch für weitere Diagnosen?
- Selfapy bietet auch Online-Kurse für Versicherte ausgewählter Krankenkassen an. Was ist der Unterschied zu den Online-Kursen auf Rezept?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?